betriebliche Altersvorsorge

Ihr staatlicher Rentenanspruch allein wird Ihnen im Alter leider nicht mehr zum Leben reichen. Denn der Staat hat die Renten kontinuierlich reduziert. Derzeit beträgt die Durchschnittsrente ca. 875 € pro Monat. Fast jede zweite Altersrente liegt unter 800 €.

Die daraus resultierende Versorgungslücke schließen Sie am optimalsten durch eine betriebliche Altersvorsorge.

Durchführungswege

Es gibt mehrere Wege sich bei der betrieblichen Altersvorsorge abzusichern. Welcher am besten zu Ihnen passt, finden wir gemeinsam heraus.

  • Direktversicherung
    Der Klassiker der betrieblichen Altersvorsorge, bei der der jeweilige Arbeitgeber für den Arbeitnehmer eine entsprechende Versicherung abschließt. Beitragszahler ist der Arbeitgeber, Begünstigter der Arbeitnehmer. Neben der arbeitgeberfinanzierten Variante ist auch die Entgeltumwandlung möglich, bei der ein Teil des Lohns (z. B. Weihnachtsgeld) als Beitrag in die Versicherung einbezahlt wird. Beide Varianten können kombiniert werden
  • Pensionskasse
    Das Vertragsverhältnis wird hierbei über eine Versorgungszusage, die der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer gibt, geregelt. Ähnlich wie bei der Direktversicherung ist der Arbeitgeber Versicherungsnehmer und Beitragszahler.
  • Pensionsfonds
    Die Fondlösung bietet die Möglichkeit an Entwicklungen am Kapitalmarkt zu partizipieren. Wer mehr Risiko in Kauf nimmt kann mit höheren Ertragschancen rechnen.
  • Unterstützungskasse
    Der Arbeitgeber tritt der Unterstützungskasse bei und sagt dem Arbeitnehmer über diese Vorsorgeleistungen zu. Der Vorteil hierbei liegt in der fast unbegrenzten Höhe der Zahlungen.
  • Pensionszusage
    Der Arbeitgeber vereinbart mit dem Arbeitnehmer, ihn im Alter (oder auch bei Invalidität) in einem bestimmten Umfang zu versorgen. Die Höhe der Leistung kann vereinbart werden. (Besonderheit: durch Möglichkeit der Rückstellung ist dieser Weg als einziger bilanzberührend)

GGf Pensionszusage

Haben Sie als geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH eine Pensionszusage und kennen Sie deren aktuellen Barwert?

Oder anders gefragt: entspricht der Wert der Rückdeckung dem Wert der Zusage bei Renteneintritt? Und noch viel wichtiger: Ist bei Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenleistung die Deckung ausreichend?

Falls Sie auch nur zwei dieser Fragen nicht beantworten konnten, wäre es sehr sinnvoll festzustellen wie es um Ihre Pensionszusage bestellt ist. Sollte sich zeigen, dass Ihre Rückdeckung nicht ausreichend ist oder Sie bereits eine sogenannte „notleidende“ Zusage besitzen, bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Lösungsmöglichkeiten.

Zeitwertkonten

Was tun, wenn von Boni, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen oder anderweitigen Sonderzahlungen nach der Steuer nichts mehr übrig bleibt?

Was tun, um berufliche Auszeiten (sog. „Sabbaticals“) finanziell zu ermöglichen? Was tun, um nach Möglichkeit früher in den Ruhestand eintreten zu können?

Die Lösung bietet sich in Form eines Zeitwertkontos, das von Ihrem Arbeitgeber für Sie angelegt werden kann. Hier werden die oben genannten Zahlungen für einen variablen Zeitraum angespart und sind jederzeit je nach Lebenssituation abrufbar. Die Auszahlungen unterliegen dann der nachgelagerten Abgaben- und Steuerpflicht.

Statusfeststellung

Falls Sie in Ihrem Betrieb sozialversicherungspflichtig angestellte Familienangehörige beschäftigen, sollte eine Statusfeststellung erfolgen.

Denn es kommt immer wieder zu Leistungsfällen, wie zum Beispiel Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit, die von Seiten der Sozialbehörden abgelehnt werden.

Die Begründung liegt darin, dass der mitarbeitende Familienangehörige sich näher an der Mitunternehmerschaft als an der Sozialversicherungspflicht befindet und ihm/ihr deshalb keine staatlichen Leistungen zustehen.

Machen Sie sich daher bereits im Vorfeld mit der jeweiligen Situation in Ihrer Familie vertraut, wir beraten Sie gerne!

Lassen Sie sich ein individuelles Angebot erstellen.
Wir beraten Sie umfassend und unverbindlich.

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Wolfgang Remling GmbH